Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Computer-Service-Nehm, Friedhelm Nehm (Stand: 28.04.2011)
Vertragsgegenstand
und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr
zwischen Computer-Service-Nehm und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene
allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und / oder auf solche hinweist, es sei
denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden schriftlich bei
Vertragsschluss vereinbart Mit dem Zustandekommen des Vertrages werden diese
allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Individualvereinbarungen bleiben
von der vorstehenden Regelung unberührt.
Der Vertrag zwischen Computer-Service-Nehm und dem Vertragspartner kommt
dadurch zustande, dass Computer-Service-Nehm schriftlich oder mündlich,
fernschriftlich oder fernmündlich, wozu auch E-mail zählt, den Vertragsabschluss
innerhalb von zwei Wochen bestätigt. Schriftliche Angebote (Brief, E-mail) seitens Computer-Service-Nehm sind für
die Dauer von 14 Tagen verbindlich seit Aussendung des Angebots. Die Angebote
im Online-Bereich (Internet-Homepage) sind unverbindlich. Die Beauftragung von Computer-Service-Nehm kann auch über die Homepage (www.
Computer-Service-Nehm.de) erfolgen. Der Kunde kann einen Auftrag persönlich
oder telefonisch oder in Textform (z.B. Brief, E-mail) übermitteln. Computer-Service-Nehm
ist berechtigt, das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen
abzulehnen. Die Annahme kann durch die Erbringung der Dienstleistung, Zusendung
der bestellten Ware oder aber in allen anderen Fällen dadurch erklärt werden,
dass Computer-Service-Nehm dem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich
oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich (wozu auch E-mail zählt)
innerhalb von zwei Wochen bestätigt. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande
gekommen.
Leistungen
Bei den von Computer-Service-Nehm erbrachten Serviceleistungen (Installationen,
Reparatur- und Wartungsleistungen, Einweisungen, Schulungen) handelt es sich um
Dienstverträge nach §§611 ff. BGB. Computer-Service-Nehm behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag
vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in
Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt,
beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist Computer-Service-Nehm
berechtigt, den daraus entstandenen Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen zu verlangen. Dem Vertragspartner bleibt seinerseits
vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in verlangter Höhe nicht oder
zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Leistung von Computer-Service-Nehm wird je nach Umfang und Art des
Auftrages sowie nach Vereinbarung erbracht. Installationsleistungen:
Voraussetzung
für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems
und der beigefügten Software. Sollte aufgrund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war
oder nicht den Mindestanforderungen seitens des Produkt- und
Dienstleistungsanbieters entspricht, keine erfolgreiche Installation möglich
sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistungen (Anfahrt und Arbeitszeit,
erste Stunde voll, dann jeweils volle 15 Minuten) in Rechnung gestellt. Sind
zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzung nötig, so werden
die Arbeiten und Zusatzaufwendungen zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit) von Computer-Service-Nehm. Einweisungen / Beratungsleistungen:
Bei Bedarf
erfolgt eine Einweisung zu den installierten Produkten. Kurze Einweisungen sind
in der Installationspauschale bereits enthalten; alle darüber hinausgehenden
Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt.
Ansprüche gegen Computer-Service-Nehm wegen Beratungsfehler bestehen nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Preise und
Zahlungsbedingungen a) Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich
vereinbart, ohne gesondertes Zubehör, Aufrüstungen und sonstigen
Nebenleistungen. Die Bestellung des Kunden kann innerhalb von 14 Tagen durch
Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung und
Rechnungserteilung angenommen werden.
b) Preise gelten stets ab Betriebssitz des Verkäufers bzw. Werkunternehmers. Kosten für Transport, Verpackung oder Versicherung werden je
nach besonderer Vereinbarung berechnet.
c) Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe
zahlbar. Für Teilzahlungskäufe gelten besondere Vereinbarungen.
d) Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, letztere nur
bei besonderer Vereinbarung.
e) Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den
geschuldeten Betrag verfügen können.
f) Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht
eingehalten, so hat dieser dem Verkäufer den Verzugsschaden, mindestens in Höhe
des gesetzlichen Zinssatzes, zu ersetzen.
Lieferzeit Der Käufer
kann nach Überschreitung des vereinbarten voraussichtlichen Liefertermins Computer-Service-Nehm
auffordern, binnen einer angemessenen Frist - mindestens 4 Wochen - zu liefern.
Liefert Computer-Service-Nehm innerhalb dieser Frist nicht, ist der Käufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht steht auch Computer-Service-Nehm
zu, wenn abzusehen ist, dass Computer-Service-Nehm innerhalb der gesetzten
Nachfrist nicht liefern kann. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Weitergehende Aufwands- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt oder bei Computer-Service-Nehm oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, die den PC-Notdienst ohne eigenes Verschulden
vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand oder vereinbarte
Dienstleistungen zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist
zu liefern, verändern die vorstehend genannten Fristen und die Dauer der durch
diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Computer-Service-Nehm hat
entsprechende Störungen unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist Computer-Service-Nehm berechtigt, den hieraus
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt
seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in verlangter Höhe nicht
oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den gelieferten Sachen verbleibt bis zum vollständigen
Ausgleich aller aufgrund des geschlossenen Vertrages zustehenden Forderungen
bei Computer-Service-Nehm. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand
weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn
übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Sofern die Kaufsache mit anderen, Computer-Service-Nehm nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Computer-Service-Nehm das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den
anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für
den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die
Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass
der Besteller Computer-Service-Nehm anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das
so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Computer-Service-Nehm
verwahrt.
Gewährleistung
und Haftung a) Die
Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Geräte und Anlagen beträgt 6
Monate ab dem Tag der Auslieferung.
b) Die im
kaufmännischen Rechtsverkehr geltenden §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort
bzw. Inbetriebnahme keine Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
c) Mögliche
Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich unter Vorlage der Garantieurkunde
oder in anderer Weise glaubhaft geltend zu machen.
d) Kann ein
gewährleistungspflichtiger Mangel nicht innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden
oder lehnt der Verkäufer die Nachbesserung ab oder verzögert er sie unzumutbar,
so kann der Kunde Ersatzlieferung, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung)
oder Rückgängigmachen des Kaufvertrages (Wandelung) verlangen.
e) Von der
Gewährleistung sind ausgeschlossen:
- Fehler,
die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den
Kunden verursacht werden;
- schlechte
Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte Antennen bei WLAN;
-
Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse;
-
nachträgliche Änderung der Empfangsbedingungen;
- Schäden
durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag;
- Schäden
durch ausgelaufene bzw. die Verwendung ungeeigneter Batterien;
- Mängel
durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile;
- erhöhte
Fehlerleseraten durch verschmutzte Leseköpfe;
- Schäden
durch unsachgemäße Behandlung von Datenträgern.
f) Der
Anspruch des Bestellers auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen
oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter. Die
Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile
gehen in unser Eigentum über. Für einen erfolgten Austausch oder Reparaturen
wird in gleicher Weise gewährleistet. Der Anspruch auf Gewährleistung bei
Eingriffen des Kunden oder Dritter erlischt jedoch dann nicht, wenn der Kunde
eine entsprechend mögliche Behauptung des Verkäufers, daß der Eingriff in das
Gerät den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.
Rücktritt a) Der
Verkäufer ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
- wenn er
durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder durch einen sonstigen
Umstand, den er nicht zu vertreten hat, die Lieferung des Verkaufsgegenstandes
nicht ausführen kann;
- wenn der
Kunde einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage
überschreitet und die ihm gesetzte Nachfrist verstreichen lässt;
- wenn der
Kunde grob fahrlässig wahrheitswidrige Angaben über seine Verpflichtungen
gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungspflichten gefährden.
b) Der Kunde
ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
- wenn der
Verkäufer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die Ausführung der
Lieferung unmöglich macht;
- wenn der
Verkäufer die um eine angemessene Nachfrist verlängerte Lieferzeit nicht
einhält. Eine Nachfrist hat der Kunde dem Verkäufer dann einzuräumen, wenn der
Verkäufer nachweist, das er durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung an der
rechtzeitigen Lieferung verhindert ist. Das gilt auch, wenn diese Umstände bei
Vorlieferanten eintreten.
c) Im Falle
eines vollzogenen Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, einander die
empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Eine entstandene Wertminderung ist
dabei zu berücksichtigen.
d) Bei
BTO(build to order) Aufträgen greifen die gesetzlichen Bestimmungen zu
Werksverträgen.
Leistungsbedingungen a) Bei der
Auftragserteilung ist der Werkunternehmer gehalten, sich nach Fehlern bzw.
deren Auswirkungen erkundigen. Der Kunde soll darüber Auskunft geben. Soweit
technisch möglich, wird dem Kunden bei Auftragserteilung der vermutliche
Reparaturpreis genannt, andernfalls kann der Kunde eine Kostengrenze setzen.
Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das
Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung der Reparatur
einzuholen.
b)
Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird
dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht ausgeführt werden kann,
weil:
- der
beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat;
- ein
benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;
- der Kunde
durch sein Verschulden zum vereinbarten Termin nicht anwesend war;
- der
Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde;
- die
Empfangsbedingungen nicht einwandfrei gegeben sind.
c) Verlangt
ein Kunde einen Kostenvoranschlag und wird dann die Reparatur auf Wunsch des
Kunden nicht ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in
den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, wenn dieses technisch und
wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Kostenvoranschläge mit einem
Auftragsvolumen von über 500€ sind mit 10% des Auftragsvolumens zu vergüten.
d) Die
Gewährleistungsfrist beträgt für alle Arbeitsleistungen sowie für eingebautes
Material 6 Monate ab dem Zeitpunkt: 1 Woche nach genanntem Abholtermin. Die
Gewährleistung bezieht sich nur auf tatsächlich ausgeführte Reparaturen und das
dabei eingebaute Material.
e) Für die
im Außendienst durchgeführten Reparaturarbeiten kann die Gewährleistung nach
besonderer vertraglicher Vereinbarung entfallen, soweit die werkstattübliche
Überprüfung des Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist hierüber
vor Durchführung der Reparatur zu informieren. Auf seinen Wunsch hin ist die
Reparatur in der Werkstatt auszuführen.
f) Für die
in der Werkstatt ausgeführten Reparaturen wird Gewähr nur geleistet, wenn der
Kunde offensichtliche Mängel unverzüglich rügt. Der Anspruch auf Gewährleistung
bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Reparaturgegenstand erlischt dann
nicht, wenn der Kunde eine entsprechend mögliche Behauptung des Verkäufers, dass
der Eingriff in das Gerät den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.
Pfandrecht des Werkunternehmers a) Der
Werkunternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den
von ihm hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der
Herstellung oder zum Zweck der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.
b) Erfolgt
nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die
Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht
fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist
ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt,
den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum
Verkehrswert zu veräußern, ein etwaiger Mehrpreis ist dem Kunden zu erstatten.
Informationspflichten
Der Kunde ist bei der Auftragserteilung verpflichtet, wahrheitsgemäß Angaben zu
machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern,
insbesondere Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung,
ist er verpflichtet, die geänderten Date Computer-Service-Nehm unverzüglich
mitzuteilen. Unterlässt der Vertragspartner diese Information oder gibt er von vornherein
falsche Daten an, so kann Computer-Service-Nehm vom Vertrag zurücktreten. Der
Vertragspartner ist verpflichtet, die durch ihn und sein Verschulden
entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten, etc.) zu tragen.
Der Rücktritt wird schriftlich erklärt.
Schutzrechte
Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber Computer-Service-Nehm
dafür, dass er die von Computer-Service-Nehm geprüften Daten und zugrunde
liegende Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen
Lizenzbestimmungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu
deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten Computer-Service-Nehm
im Rahmen des Vertrages zugänglich zu machen.
Haftungsausschluss
bei Datenverlusten und Fremdsoftware
Für die Sicherung aller auf dem EDV-System des Vertragspartners vorhandenen
Daten trägt allein der Vertragspartner die Verantwortung. Er ist verpflichtet,
regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem
aktuellen Stand zu halten. Eine Haftung für Datenverluste und / oder -änderungen, die im Zuge von
Arbeitsleistungen von Computer-Service-Nehm auftreten, wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Für eventuelle Instabilitäten oder Schäden, die durch die Installation von
Fremdsoftware auftreten, leistet Computer-Service-Nehm, wie auch der
Hersteller, in keinem Fall Gewähr. Bei Veränderungen der Software durch Viren,
Würmer Dialer oder ähnliche Fremdprogramme wird keine Gewähr übernommen. Der
Vertragspartner hat sich angemessen zu schützen, um derartige Probleme zu
vermeiden.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Pulheim.
Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie für alle Streitigkeiten, die
sich zwischen den Parteien ergeben, ist AG-Bergheim. Computer-Service-Nehm ist
ebenfalls berechtige, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamte Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser Geschäftsbedingungen
ganz und teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so
bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen, alle übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Computer-Service-Nehm, Friedhelm Nehm, Zum Eschengrund 5, 50259 Pulheim
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